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Barrierefreiheitserklärung
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St. Anton Sommer-Karte

Der Tourismusverband St. Anton am Arlberg ist bemüht, seine Website im Einklang mit § 14b des Tiroler Antidiskriminierungsgesetzes 2005 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website sommerkarte.at  

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit der Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte:

die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Für einige verwendete Bilder fehlt der Alternativtext, sodass diese Informationen für Screenreader-Benutzer nicht zugänglich ist. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte) nicht erfüllt. Wir planen diese fehlenden Beschriftungen laufend zu vervollständigen.

Nach einer internen Prüfung im Juli 2020 entspricht die Webseite in den folgenden Punkten nicht den Bestimmungen der WCAG 2.1: 
Fehlermeldungen bei manchen Formularen nicht ausreichend, Tastaturbedienbarkeit tlw. nicht ausreichend, Skiplinks nicht vorhanden, ein paar HTML Fehler mit Accessibility Relevanz, Dynamische Status/Ergebnismeldungen ohne "aria live regions", Eingabefelder tlw. ohne autocomplete Attribute, Suchfunktion nicht vorhanden, Das Untermenü kann nicht mit der Tastatur ausgewählt werden.

Der Inhalt der Startseite enthält keine Top-Level-Überschrift (WCAG 1.3.1 Information und Beziehungen und 2.4.6 Überschriften und Beschriftungen), die von Screenreader-Benutzern direkt angesprungen werden kann. Wir planen diese Punkte laufend zu optimieren.

b) unverhältnismäßige Belastung

Unsere Videos sind gehostet und veröffentlicht in der Video-Plattform Youtube. Es ist technisch nicht möglich, für einige dieser älteren Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. Wir planen neue Videos mit Untertiteln zur Veröffentlichen oder mit Text zur Verfügung zu stellen.

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.

Für PDF-Dokumente, die für laufende Verwaltungsverfahren erforderlich sind wie beispielsweise Antragsformulare, planen wir, diese Dokumente bis September 2020 auszutauschen beziehungsweise Web-Formular-Lösungen einzusetzen. Für andere, ältere, nicht-barrierefreie Dokumente, die von der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch ausgenommen sind, ist derzeit keine umfassende Änderung geplant. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen. Für neue Dokumente bemühen wir uns, diese vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.1 und PDF/UA-konform aufzubereiten. Veröffentlichung von nicht-barrierefreien Dokumenten, beispielsweise Druckversionen, werden als solche gekennzeichnet.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22. September 2020 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG (Webzugänglichkeitsgesetz) zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 wurde in Form externen Test nach WCAG 2.0 im Konformitätslevel A und AA am 22. September 2020 durchgeführt. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei der Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an webmaster@stantonamarlberg.com mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Website sommerkarte.at". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen des Land Tirol wenden. Die Beschwerde wird dahingehend überprüft, ob es sich um einen Verstoß gegen die Vorgaben des § 14b Tiroler Antidiskrimnierungsgesetzes  durch Organe des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper handelt. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Ombudsstelle dem Land oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Webseite der Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen.

Fakultative Inhalte

Die Website www.sommerkarte.at ist bereits 5 Jahre alt und wird bis Juli 2021 technisch optimiert.

Der Tourismusverband St. Anton am Arlberg ist um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu seinen Internet-Angeboten bemüht. Eine Überprüfung nach allen A- und AA-Kriterien der WCAG 2.1 ist für 2021 geplant.

Für Informationen die noch nicht Barrierefrei im Internet optimiert sind, stehen wir Ihnen per Telefon und E-Mail zur Verfügung. Unsere Öffnungszeiten finden Sie unter: https://www.stantonamarlberg.com/de/footer/kontaktdaten